Sicherheitsfachkraft IHK-Sachkundeprüfung gem. §34 a GEWO (480 UE) :: ONLINE ::
Maßnahmenummer: 955/.../2025 - :: BUNDESWEIT MÖGLICH ::
Prüfung folgender Zugangsvoraussetzungen:
• Schulabschluss, möglichst abgeschlossene Berufsausbildung
•
tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse
• Vollendetes 18. Lebensjahr
• Gute Auffassungsgabe und Konzentrationsfähigkeit sowie gute Kenntnisse
der deutschen Sprache, mind. B1/B2 Level
• erweitertes
Führungszeugnis ohne Eintrag
• Gepflegte Erscheinungs- und
Umgangsformen
• Kommunikationsfähigkeit
• Bereitschaft zur
Schicht- und Wochenendarbeit
• physische Belastbarkeit (stehende
Tätigkeit)
Prüfung technischer
Zugangsvoraussetzungen:
• internetfähiger Desktop PC,
Laptop oder Notebook
• Internetanbindung mind. 16 MBit/s Bandbreite
• Mikrofon, Lautsprecher, Webcam
• Browser (Google Chrome, Mozilla
Firefox, MS Edge o.ä.)
Maßnahmebeschreibung und Anforderungen an zukünftige
Sicherheitsmitarbeiter:
Die Wahrnehmung von
Sicherheitsaufgaben durch private Sicherheitsdienste gewinnt eine immer
stärkere Bedeutung in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens.
Im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen der Sicherheitsbranche
beinhaltet das vorliegende Curriculum das Grundmodul Sicherheit
inklusive der Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO:
• Recht: Öffentliches Recht, Straf-/Verfahrensrecht (StGB, StPO),
Bürgerliches Recht (BGB), Gewerberecht, Datenschutz
• Dienstkunde,
Brandschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitstechnik, Umgang
mit Waffen
• Psychologie, Umgang mit Menschen, Deeskalationstraining
Darüber hinaus finden auch fachpraktische Unterweisungen nach Arbeits-, Gesundheitsschutz sowie den Brandschutzbestimmungen statt.
Während der Ausbildung präsentieren sich unsere Kooperationspartner
mit aktuellen Stellenangeboten.
Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme ist ein erfolgreicher Nachweis der
IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Abschluss:
• IHK Sachkundeprüfung § 34 a GewO
(schriftlich und mündlich)
• Zertifikat des Trägers
Flyer zum Kurs als PDF-Download
In Kooperation mit | |||
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